einmotorige vs. zweimotorige Rettungshelis

Einmotorige Rettungshelis dürfen nicht verboten werden!

Tagsüber dürfen sowohl ein- und zweimotorige Helikopter Rettungsflüge durchführen, wenn die Helifirma die notwendigen Bewilligungen hat.

Folgende Helis werden praktisch ausschliesslich für Rettungsflüge verwendet:
zweimotorig:
6 Eurocopter Ec 145 (Rega)
11 Agusta A 109 SP Da Vinci (Rega)
4 Eurocopter Ec 135 (Air Glaciers, Air Zermatt, HUG, Skymedia)
1 Bell 429 (Air Zermatt)
einmotorig:
2 Eurocopter As 350 B2/B3 Ecureuil (Air Glaciers)

Zusätzlich können bei verschiedenen Helifirmen innert kurzer Zeit weitere zivile Helis für Rettungsflüge ausgerüstet werden.
ca. 20 Eurocopter As 350 B3 Ecureuil
ca. 4 Eurocopter Sa 315 B Lama

Allein bei der Air Zermatt können bei Bedarf innert wenigen Minuten 3 Eurocopter As 350 B3 Ecureuil und 1 Eurocopter Sa 315 B Lama für Rettungsflüge bereitgestellt werden.

Auf die Kapazität der einmotorigen Helis für Rettungsflüge freiwillig und ohne sinnvolle Gründe zu verzichten, kann als fahrlässig betrachtet werden!


Nachts müssen für Rettungen gemäss den aktuellen Regelungen zweimotorige Helis eingesetzt werden.


Vor- und Nachteile zweimotorige Helis:
+ evtl. mehr Platz für Patient und medizinische Ausrüstung
+ kann je nach Beladung evtl. beim Ausfall eines Triebwerks weiterfliegen
+ evtl. bessere Navigationsinstrumente
- Wahrscheinlichkeit für Triebwerksausfall doppelt so hoch
- Anschaffung ca. zweimal so teuer
- Betrieb ca. zweimal so teuer


Vor- und Nachteile einmotorige Helis
+ kostengünstiger
+ je nach Modell schneller startklar
- weniger Platz
- muss bei Triebwerksausfall sofort notlanden